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Wir bieten Ihnen Schutz und Sicherung der Werksperipherie,
Personenkontrollen,
Leitung von Sicherheitszentralen und Abwicklung des Wareneingangs z. B. auch
außerhalb der Betriebszeiten durch geschultes Personal.
Der
Werkschutz
vertritt die ihm übertragenen Rechte und Pflichten des Besitzers und wendet
durch seine Arbeit ,Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im
allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu
leisten. Er ist durch Übertragung (Beauftragung) berechtigt, das Hausrecht
auszuüben.
Dazu gehören
auch:
Pflicht zum
Tätigwerden "Garantenpflicht"(§13 ,§14 StGB)
Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen
Tordienst im Eingangsbereich
Wach -und Streifendienst
auf dem Gelände
Ermittlungsdienste
Geheimschutz
Kontrolle von Versandpapieren und
Ladungssicherung
Zutrittskontrollen von Personen
Verhinderung von Diebstahl
,Taschenkontrollen
Unfallverhütungsvorschriften
,Umweltschutzgesetzgebung
Gefahrgutverordnung ,Überwachung
nach Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz
Vorbeugender und abwehrender Brandschutz
Regulierung und Überwachung des internen
Werkverkehrs, während und nach den Geschäftszeiten
Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer
in Sinne des BGB und handelt nach den "Jedermannsrechten" .
er hat keine hoheitlichen Rechte ,wie es z .B .die Polizei hat.
    
Alleine die Präsenz einer
Sicherheitsfirma,
verringert das
Einbruchsrisiko und
bietet vorbeugenden Schutz zur Abschreckung möglicher Straftaten wie
Diebstahl, Sachbeschädigung oder Sabotage.
Der Generalauftrag des
Werkschutzes
lautet: Durch Aufrechterhaltung von
Sicherheit und
Ordnung, Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern
abzuwenden.
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