Werkschutz

 

 


   
 

Werkschutz u. Pförtnerdienst

 

Wir bieten Ihnen Schutz und Sicherung der Werksperipherie, Personenkontrollen, Leitung von Sicherheitszentralen und Abwicklung des Wareneingangs z. B. auch außerhalb der Betriebszeiten durch geschultes Personal.

Der Werkschutz vertritt die ihm übertragenen Rechte und Pflichten des Besitzers und wendet durch seine Arbeit ,Gefahren und Schaden von der Firma ab. Den im allgemeinen Interesse liegenden Anweisungen des Werkschutzes ist Folge zu leisten. Er ist durch Übertragung (Beauftragung) berechtigt, das Hausrecht auszuüben.

 

Dazu gehören auch:

Pflicht zum Tätigwerden "Garantenpflicht"(§13 ,§14 StGB)

Kontrolle gesetzlicher Bestimmungen

Tordienst im Eingangsbereich

Wach -und Streifendienst auf dem Gelände

Ermittlungsdienste

Geheimschutz

Kontrolle von Versandpapieren und Ladungssicherung

Zutrittskontrollen von Personen

Verhinderung von Diebstahl ,Taschenkontrollen

Unfallverhütungsvorschriften ,Umweltschutzgesetzgebung

Gefahrgutverordnung ,Überwachung nach Kreislaufwirtschafts- u. Abfallgesetz

Vorbeugender und abwehrender Brandschutz

Regulierung und Überwachung des internen Werkverkehrs, während und nach den Geschäftszeiten

Ein Mitarbeiter des Werkschutz agiert immer in Sinne des BGB und handelt nach den "Jedermannsrechten" .

                                                                  er hat keine hoheitlichen Rechte ,wie es z .B .die Polizei hat.

 

 

                                   

 

Alleine die Präsenz einer Sicherheitsfirma, verringert das Einbruchsrisiko und bietet vorbeugenden Schutz zur Abschreckung möglicher Straftaten wie Diebstahl, Sachbeschädigung oder Sabotage.

Der Generalauftrag des Werkschutzes lautet: Durch Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung, Gefahren und Schäden vom Betrieb und seinen Mitarbeitern abzuwenden.

 

 


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